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Schließung eines Import- und Einzelhandelsgeschäftes im Lautertal vollstreckt

2024-12-20 IDOPRESS

Lebensmittelüberwachung: Am Vormittag des 12.12.2024 wurde ein Einzelhandelsgeschäft (Africa multipurpose stuff) im Lautertal auf behördliche Anordnung geschlossen. Weil jedoch inzwischen weiterhin Lebensmittel auf Social Media angeboten wurden,wurde die lebensmittelrechtliche Schließung am Vormittag des 19.12.2024 durch das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz sowie die Polizei ergänzend vollstreckt.

Mit Bezug auf die Informationen durch die Zoll- und benachbarte Lebensmittelüberwachungs-behörden über Versuche von illegalen Lebensmitteleinfuhren ohne Gesundheitseingangsdokumente in die EU,wurden am 06.11.2024 bereits 187 kg Lebensmittel mangels Einfuhrfähigkeit vernichtet.

Am Vormittag des 12.12.2024 wurde das Lebensmittelunternehmen im Lautertal überprüft. Bei der Kontrolle wurde festgestellt,dass keiner der Betriebsräume in einem Wohnhaus die hygienischen Anforderungen für einen Umgang mit Lebensmitteln erfüllte und dass diverse Lebensmittel wie Bohnen,Samen,diverser getrockneter Fisch und getrocknete Kuhhaut unter Umgehung der vorgeschriebenen Einfuhrkontrollen in die EU verbracht wurden. Daraufhin wurde die Betriebsschließung und die Beschlagnahme der unsicheren Erzeugnisse vor Ort angeordnet; ebenso wurde inzwischen die Strafverfolgung sowie die Gewerbebehörde informiert und ein Verfahren zur Veröffentlichung  der Verstöße unter Benennung des Lebensmittelunternehmens eingeleitet.

Inzwischen hat die Unternehmerin weiterhin eine Abgabe von Lebensmitteln auf verschiedenen Social Media Plattformen beworben und damit gegen die Schließungsanordnung verstoßen. Vor diesem Hintergrund wurde das Unternehmen am Vormittag des 19.12.2024 im Zuge einer konzertierten Aktion gemeinsam mit der Polizei und der Gemeinde als Ortspolizeibehörde durch Amtstierärzte,Lebensmittelkontrolleure und Vollzugspersonal des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz erneut überprüft.  Dabei wurde die Schließungsanordnung vollstreckt,indem weitere Lebensmittel beschlagnahmt,teils als Proben erhoben und im Übrigen weggenommen wurden.

Die Unternehmerin wurde dabei vor Ort zur Veröffentlichung der Verstöße unter Benennung des Unternehmens angehört. Demnach und weil die Unternehmerin entgegen der Beweislage weiterhin eine Rechtskonformität der Lebensmittel behauptet,liegen die Voraussetzungen für eine Veröffentlichung gemäß der Verbraucherschutzvorschriften vor. Entsprechend wurden die Verstöße unter Benennung des Lebensmittelunternehmens inzwischen auf den Internetseiten des Landes Baden-Württemberg und des Landratsamtes veröffentlich,siehe www.lkgp.de/verbraucherinformation

PM Landratsamt Göppingen Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz

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