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Landesmobilitätsgesetz BW – BWIHK-Vizepräsident Schnabel: Durch Landesmobilitätsgesetz droht massiver Bürokratieaufbau 

2024-12-05 HaiPress

Der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) kritisiert die Landesregierung für Überlegungen,das Landesmobilitätsgesetz über den veröffentlichen Entwurf hinaus auszuweiten. „Mit der Realisierung dieser Pläne würde die Landesregierung die eigenen Versprechungen zum Bürokratieabbau konterkarieren und so Gefahr laufen,Glaubwürdigkeit zu verlieren.

Denn in der sich nun abzeichnenden Form würde das neue Gesetz zu erheblichen Mehrbelastungen und deutlichen Kostensteigerungen bei den Unternehmen führen“,sagt BWIHK-Vizepräsident Manfred Schnabel,welcher auch Präsident der in Verkehrsfragen federführenden IHK Rhein-Neckar ist. „Der Mobilitätspass birgt mit der City-Maut unkalkulierbare Risiken für die Innenstadtwirtschaft und belastet Unternehmen pauschal beim Modell Arbeitgeberabgabe. Die Betriebe finanzieren bereits über die Gewerbsteuer einen erheblichen Teil der ÖPNV-Infrastruktur und sollen nun zusätzlich zur Kasse gebeten werden. Das schadet dem Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg. Wettbewerbsverzerrend wirkt das Gesetz zudem in Grenzregionen zu Bundesländern,die ihren Unternehmen keine solche Zusatzbelastungen aufbürden. Wenn es die Landesregierung mit dem Bürokratieabbau ernst meint,darf sie das Landesmobilitätsgesetz daher nicht umsetzen.“

Der Zusatzaufwand durch das Gesetz ist enorm: Die 44 im Gesetz vorgesehenen Radwegkoordinatoren werden mehrere Millionen Euro pro Jahr kosten. Mit der geplanten Erhebung von Mobilitätsdaten werden zusätzliche Pflichten für Verkehrsunternehmen geschaffen,die dauerhafte Bürokratielasten nach sich ziehen. Die größte Belastung aus dem Gesetz wird sich jedoch durch den Mobilitätspass ergeben. Mit ihm sollen Kommunen die rechtliche Möglichkeit bekommen,zusätzliche Mittel für den ÖPNV einzunehmen. Bisher war vorgesehen,dass Einwohner oder Kfz-Halter einen ÖPNV-Beitrag zahlen. Nun steht im Raum,dass die zwei Mobilitätspass-Varianten „City-Maut“ und „Arbeitgeberabgabe“ wieder Teil des Gesetzes werden sollen. Dies ist umso unverständlicher,da die Landesregierung diese Varianten zuletzt gestrichen hatte.

Der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) ist eine Vereinigung der zwölf baden-württembergischen Industrie- und Handelskammern (IHKs). In Baden-Württemberg vertreten die zwölf IHKs die Interessen von weit mehr als 650.000 Mitgliedsunternehmen. Zweck des BWIHK ist es,in allen die baden-württembergische Wirtschaft und die Mitgliedskammern insgesamt betreffenden Belangen gemeinsame Auffassungen zu erzielen und diese gegenüber der Landes-,Bundes- und Europapolitik sowie der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) und anderen Institutionen zu vertreten.

PM Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag

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